6. Ständige Vertretung (StäV)

Die gleiche Kultur, die gleiche Sprache, die gleiche Vergangenheit – doch zwei sehr unterschiedliche Staaten. Klar, dass das Verhältnis zwischen BRD und DDR von Anfang an sehr schwierig war. Zunächst verweigerte man einander die Anerkennung als souveräne Staaten und kehrte sich über fast 20 Jahre den Rücken zu, nur unterbrochen von einzelnen misstrauischen Blicken über die Schulter.
Doch zu Beginn der 70er, im Zuge der „Wandel durch Annäherung“-Politik von Bundeskanzler Willy Brandt, kam man sich erstmals entgegen. Die Zusammenarbeit, die sich bis dahin auf gegenseitige Schuldzuweisungen und Schmähungen zwischen „Klassenfeind“ und „Dunkeldeutschland“ beschränkt hatte, sollte, zum Wohle aller, intensiviert werden. Man wusste sehr genau, dass, aufgrund der Lage als „Frontstaaten“, die Arbeit für einen dauerhaften Frieden oberste Priorität sein sollte. Den Ausbruch eines „heißen Krieges“ in Mitteleuropa hätten schließlich weder Mercedes noch Wartburg unbeschadet überstanden.
Im „Grundlagenvertrag“ von 1972 einigte man sich in zehn Artikeln unter anderem auf die Entwicklung gutnachbarlicher Beziehungen auf gleichberechtigter Basis, die Bekenntnis zu den Grundsätzen der UN sowie den Austausch von „Ständigen Vertretern“. Am 2. Mai 1974 wurden in Bonn und in Ost-Berlin jeweils „Ständige Vertretungen“ eröffnet. Diese waren quasi Botschaften, doch dieser Begriff wurde, besonders von der Bundesrepublik, bewusst vermieden. Grund dafür war, dass man die DDR zwar als souveränen Staat, nicht jedoch als „Ausland“ ansah. (Obwohl dies für jeden, der schon einmal bei der Begegnung eines Sachsen und eines Bayern dabei war, durchaus seine Berechtigung gehabt hätte.)
Die jetzige Ständige Vertretung am Spreeufer hat jedoch nichts mehr mit den Ost-West-Beziehungen oder der alten Vertretung der BRD in der Hannoverschen Straße zu tun. Die Kneipe sieht sich vielmehr als Ständige Vertretung des Rheinlandes in der Hauptstadt. Et kütt wie et kütt!

Quelle: wikipedia.de